Familie

Das Zusammenleben in einer Lebensgemeinschaft, gleichviel welcher Form, ist in erster Linie eine emotionale Angelegenheit. Mit ihr verbunden sind bei näherer Betrachtung aber auch eine Reihe von rechtlichen Fragen, zum Beispiel:


  • Was geschieht mit dem alleinigen, was mit dem beiderseitigen Vermögen?
  • Soll Vermögen (z.B. Grundbesitz) gemeinsam oder allein erworben werden?
  • Sind die Partner im Alter abgesichert?
  • Welche Rechte und Pflichten bestehen bezüglich gemeinsamer Kinder?
  • Was geschieht im Falle der Trennung oder im Todesfall?


Erfolgt das Zusammenleben in Form der Ehe (geregelt im Bürgerlichen Gesetzbuch) oder der eingetragenen Lebenspartnerschaft (geregelt im Lebenspartnerschaftsgesetz), enthält das entsprechende Gesetz eine Reihe von Bestimmungen, welche Antworten auf diese Fragen geben bzw. typischerweise sachgerechte Vorschriften für die angesprochenen Problemfälle vorsieht. Spezielle Regelungen fehlen dagegen weitgehend, wenn das Zusammenleben in Form einer sog. nichtehelichen Lebensgemeinschaft erfolgt. Durch vertragliche Gestaltungen, für deren Beurkundung ich Ihnen gern zur Verfügung stehe, können auch innerhalb einer sog. nicht­ehe­lichen Lebensgemeinschaft sachgerechte Lösungen für die angesprochenen Situationen geschaffen werden. Ebenso können im Fall des Zusammenlebens in einer Ehe oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft die vom Gesetz vorgesehenen Lösungen durch Abschluss eines notariellen Ehevertrags an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden. Ich berate Sie dazu gern.


Familie bedeutet aber nicht nur Zusammenleben in einer Lebensgemeinschaft, sondern umfasst auch die Beziehung zwischen den Generationen (Eltern-Kind-Beziehung). Auch im Zusam­men­hang hiermit kann ich Ihnen mit notariellen Dienstleistungen zur Seite stehen. Zu erwähnen ist beispielsweise das Thema Adoption. Denn ungeachtet des Umstands, dass die Adoption durch unanfechtbaren Gerichtsbeschluss ausgesprochen wird, bedürfen der Antrag auf Adoption und die erforderliche Einwilligung in eine Adoption der notariellen Beurkundung. In diesem Zusam­men­hang kann ich Ihnen vorab die grundsätzlich bestehenden Möglichkeiten einer Adoption aufzeigen und mit Ihnen die weitreichenden rechtlichen Wirkungen einer Adoption erörtern.

 
 
 
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