Krankheit oder Unfall führen häufig nicht nur zu wesentlichen Veränderungen der persönlichen Lebensführung, sondern können auch zur Folge haben, dass Sie Ihre persönlichen Angelegenheiten (rechtlich) nicht mehr selbst regeln können und auf Unterstützung durch Dritte angewiesen sind. Anders als verbreitet angenommen wird, können nach geltender Rechtslage die nächsten Verwandten, der Ehegatte oder der Lebenspartner in diesen Situationen nicht ohne Weiteres für Sie rechtlich agieren (z.B. ein Konto eröffnen, einen Mietvertrag schließen, eine Immobilie verkaufen oder medizinische Entscheidungen treffen). Zwar hat der Gesetzgeber mit Wirkung ab 1.1.2023 ein Notvertretungsrecht für Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge geschaffen. Allerdings wird dieses erst in Zukunft gelten und ist zudem auf den engen Bereich der Gesundheitssorge beschränkt. Es umfasst insbesondere nicht wirtschaftliche Angelegenheiten. Zudem besteht es nur zu Gunsten von Ehegatten, läuft also für Unverheiratete, Verwitwete, aber auch getrenntlebende Ehegatten leer.
Vor diesem Hintergrund ist es ratsam Vorsorge zu treffen, um zu vermeiden, dass Angelegenheiten nicht besorgt werden können und ggf. fremde Personen über Ihre Angelegenheiten entscheiden. Als Notarin bereite ich zur Vorsorge für solche Notfälle auf den konkreten Einzelfall abgestimmte Vollmachten und andere Anordnungen (z.B. Patientenverfügung) vor. Hierdurch soll erreicht werden, dass die von Ihnen als vertrauenswürdig angesehenen Personen (z.B. bestimmte Verwandte oder Freunde) Ihre Angelegenheiten für Sie in Ihrem Sinne besorgen können.
Gern entwerfe ich in Abstimmung mit Ihnen die für Sie passenden Vorsorgeurkunden und registriere diese im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) bei der Bundesnotarkammer in Berlin, damit sie im Fall der Fälle auch gefunden und beachtet werden und, viel entscheidender, unnötige Betreuungsverfahren vermieden werden.