Notarielle Leistungen

Mit meinem Team stehe ich Ihnen gern für alle notariellen Leistungen zur Verfügung. Als Notarin bin ich zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unter­schriften, Handzeichen und Abschriften. Ich errichte auch vollstreckbare Urkunden, aus welchen wie aus vollstreckbaren gerichtlichen Entscheidungen erforderlichenfalls die Zwangs­­voll­streckung stattfindet, ohne dass zuvor ein Prozess geführt werden muss.

Da­rüber hinaus kann ich freiwillige Ver­stei­ge­rungen durchführen. Weiter gehört zu meinen Dienstleistungen die Beratung in An­ge­legen­heiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die Abnahme von Eiden und die Ausstellung von Bescheinigungen.




Die von mir angebotenen Leistungen betreffen insbesondere die Themen:


Durch die gesetzliche Reglementierung der für meine Leistungen anfallenden Kosten im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) wird gewährleistet, dass jeder rechtssuchende Bürger gleichermaßen Zugang zu notariellen Dienstleistungen erlangen kann.


Die Kosten richten sich nach dem Wert der Transaktion oder auch, wie beispielsweise bei Vor­sorge­voll­machten, nach dem vorhandenen Vermögen des Urkundsbeteiligten.


Kurzum: Die Kosten sind unabhängig von dem für mich mit der Besorgung Ihrer An­ge­legen­heit verbundenen Zeitaufwand und stehen in einem vom Gesetz­geber als angemessen an­ge­sehenen Verhältnis zur wirtschaftlichen Be­deu­tung einer An­ge­legen­heit für den Betroffenen. Die einer Be­urkundung vorausgegangene Be­ratung sowie die Fertigung des Urkunden­entwurfs sind – kommt es zur Beurkundung – mit der Be­urkund­ungs­gebühr abgegolten. Sie müssen sich also nicht aus (unbegründeter) Sorge um drohende Zusatzkosten mit Nach­fragen zurück­halten. Fragen Sie vielmehr ohne Zögern nach, bis alle Unklarheiten ausgeräumt sind.

 
 
 
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