Mit meinem Team stehe ich Ihnen gern für alle notariellen Leistungen zur Verfügung. Als Notarin bin ich zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften. Ich errichte auch vollstreckbare Urkunden, aus welchen wie aus vollstreckbaren gerichtlichen Entscheidungen erforderlichenfalls die Zwangsvollstreckung stattfindet, ohne dass zuvor ein Prozess geführt werden muss.
Darüber hinaus kann ich freiwillige Versteigerungen durchführen. Weiter gehört zu meinen Dienstleistungen die Beratung in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die Abnahme von Eiden und die Ausstellung von Bescheinigungen.
Durch die gesetzliche Reglementierung der für meine Leistungen anfallenden Kosten im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) wird gewährleistet, dass jeder rechtssuchende Bürger gleichermaßen Zugang zu notariellen Dienstleistungen erlangen kann.
Die Kosten richten sich nach dem Wert der Transaktion oder auch, wie beispielsweise bei Vorsorgevollmachten, nach dem vorhandenen Vermögen des Urkundsbeteiligten.
Kurzum: Die Kosten sind unabhängig von dem für mich mit der Besorgung Ihrer Angelegenheit verbundenen Zeitaufwand und stehen in einem vom Gesetzgeber als angemessen angesehenen Verhältnis zur wirtschaftlichen Bedeutung einer Angelegenheit für den Betroffenen. Die einer Beurkundung vorausgegangene Beratung sowie die Fertigung des Urkundenentwurfs sind – kommt es zur Beurkundung – mit der Beurkundungsgebühr abgegolten. Sie müssen sich also nicht aus (unbegründeter) Sorge um drohende Zusatzkosten mit Nachfragen zurückhalten. Fragen Sie vielmehr ohne Zögern nach, bis alle Unklarheiten ausgeräumt sind.